heute möchte ich euch über folgendes Thema informieren: Verbandsbücher in Unternehmen
Verbandsbücher müssen hinsichtlich der Dokumentation der Erste-Hilfe-Maßnahmen im Unternehmen geführt werden. In unterschiedlichen Situationen müssen dann die Unterlagen von Dritten (BG,
Versicherungen, etc...) eingesehen werden. Allerdings ist das Thema aus Sicht des Datenschutzes nicht so trivial, wie es auf den ersten Blick erscheint.
Folgender Fall aus der Praxis:
Ein Mitarbeiter aus einer Produktion verbringt seine Frühstückspause oft alleine. Da er sich eine tägliche Zeitung nicht leisten möchte, sucht dieser sich Alternativen im Unternehmen.
Maschinenzeitungen oder Branchenmagazine sind auf Dauer für ihn langweilig und werden auch nicht oft aktualisiert. So fing er an die Arbeitsunfälle aus dem Verbandsbuch neben dem
Erste-Hilfe-Kasten zu studieren.
Datenschutz:
Aus Sicht des Datenschutzes handelt es sich hier um besonders schützenswerte medizinische Daten der Betroffenen. In der Regel müssen Vorgang, Art der Verletzung und so weiter dokumentiert werden.
In dem genannten Fall wird die Aufsichtsbehörde die technische oder organisatorische Maßnahmen hier als ungenügend einschätzen und einen Datenschutzverstoß ahnden.
Abhilfe:
Bitte sorgt im Unternehmen dafür, dass keine Verbandsbücher ausliegen. Es gibt mittlerweile Abreißblöcke für Wege- und Arbeitsunfälle, welche bei einen qualifizierten Mitarbeiter zur
Dokumentation abgeheftet werden sollten. Auch sollte der Zugriff auf einen Personenkreis beschränkt werden, sprich wegsperren. Eine Softwarelösung (Eingabe mit Scan) halte ich für sinnvoll,
allerdings muss damit auch die Löschfrist von fünf Jahren eingehalten werden, welche gerne vernachlässigt wird (auch analog).
Wie immer freue ich mich auf euer Feedback und eine schöne Arbeitswoche.